



Die Berliner Fachanwaltskanzlei Brielmaier & Quilisch (vormals Tiegs & Brielmaier) ist auf die Rechtsgebiete Erbrecht und Familienrecht spezialisiert. Im notariellen Bereich sind wir zusätzlich auf dem Gebiet des Immobilienrecht tätig. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte Stefanie Brielmaier und Tobias Quilisch sind beide Notare und verfügen über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.
Wer die Dienste eines Notars in Anspruch nimmt erwartet eine qualifizierte Bearbeitung seiner Angelegenheit. Besonders im notariellen Bereich ist die berufliche Erfahrung von besonderer Bedeutung. Die immer unübersichtlicher werdende Flut von Vorschriften erfordert eine ständige praxisorientierte Fortbildung des Notars. Nur so gelingt es, den Vorstellungen der Klientel gerecht zu werden und dies inhaltlich in den Urkunden wieder zu geben.
Das Notariat ist Teil der vorsorgenden Rechtspflege. Die Haupttätigkeit des Notars besteht in der Beurkundung von Rechtsgeschäften, bei denen diese Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierzu gehören Grundstückskauf- oder Übertragungsverträge, Ehe- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Erbverträge und Testamente, Gesellschaftsverträge, sowie Anmeldungen beim Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Güterrechtsregister. Daneben die Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Beglaubigungen im Zusammenhang mit Eintragungs- oder Löschungsanträgen beim Grundbuchamt, General- und Vorsorgevollmachten bzw. Patientenverfügungen.
Bei der Erforschung des tatsächlichen Willens der Beteiligten, insbesondere bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen, gehen diese nicht selten von bestimmten Sachverhaltsverläufen oder Rechtsansichten aus. Würde der Notar das Ergebnis ihrer Überlegung unreflektiert in eine Urkunde aufnehmen, käme es häufig zu gerade nicht erwünschten Ergebnissen.
Wenn der mit der Beurkundung betraute Notar Sie also mit eine Fülle von Fragen bedenkt, geschieht dies ausschließlich zur Feststellung, welches Ergebnis Sie sich vorstellen. Es zeigt überdies die Aufmerksamkeit und Sorgfältigkeit, mit der Ihre Angelegenheit bearbeitet wird.
Das dem Notar entgegengebrachte Vertrauen wird selbstverständlich begleitet von einer gesetzlich festgeschriebenen Schweigeverpflichtung gegenüber jedermann, die sich auch auf seine Kanzleiangestellten erstreckt. Der Notar achtet darauf, dass unerfahrene oder mit der Sache nicht vertraute Beteiligte nicht benachteiligt werden. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist der Notar unparteiischer Sachwalter aller Beteiligter und nicht Vertreter einer Partei.